Bibliotheken (öffentlich)
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind in der Regel kommunale Einrichtungen und für jedermann frei zugänglich.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Die Voraussetzungen für die Benutzung (zum Beispiel Anmeldung, Benutzerausweis, Leihdauer) sind in Benutzungs- und Gebührenordnungen der Büchereien geregelt.
An Ihre Bibliothek vor Ort oder an die Fahrbücherei.
Die Kosten für die Benutzung sowie für besondere Leistungen wie Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs oder den Zugang zum Internet sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Biblitohek.
Allgemeine Informationen zu den Bibliotheken in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten der Büchereizentrale Schleswig-Holstein und der Dänischen Zentralbibliothek (Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig e. V.).
BZ-SH - Öffentliche Büchereien in Schleswig-Holstein
Dansk Centralbibliotek for Sydslevig e. V.
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Handwerksrecht: Auskünfte allgemein
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek
Wall 47
24103 Kiel
Tel:
+49 431 69677-10
|
Fax:
+49 431 69677-11
E-Mail:
landesbibliothe[at]shlb.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LBSH/lbsh_node.html
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 09:00 - 17:00 Uhr
Di, Do 09:00 - 19:00 Uhr