Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Wer Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen z.B. installieren oder warten möchte, benötigt eine Sachkundebescheinigung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie nach dem 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht.
Diese betrifft folgende Tätigkeiten:
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.
Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.
Bei folgenden Fällen müssen Sie zudem:
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
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