Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.
Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über
verfügen.
Kurztext
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Rechtsbehelf
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Dezernat 79 Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Tel.: 04347/704-290 oder -370
Fax: 04347/704-602
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-370
|
Fax:
+49 4347 704-602
E-Mail:
chemikalien[at]lfu.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html