Einbürgerung beantragen
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.
Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.
Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
- Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie das unter www.zufish.schleswig-holstein.de recherchieren.
- Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist.
- Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.
Voraussetzungen
Für den Nachweis:
der Identität und Staatsangehörigkeit:
zum Personenstand:
des Aufenthaltsrechts:
der Wohnsituation:
ODER
des Unterhalts:
Zu Sprachkenntnissen B1 GER:
ODER
ODER
ODER
Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung:
ODER
ODER
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
N - S
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-564
|
Fax:
+49 4331 202-502
E-Mail:
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
104
Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
A - H
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-551
|
Fax:
+49 4331 202-502
E-Mail:
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
102
Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 15:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
T - Z
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-296
|
Fax:
+49 4331 202-502
E-Mail:
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
104
Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen