Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern (s. Verwandte Themen) oder Waffensachverständigen beantragt werden. Waffensachverständige sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Um eine rote Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie
nachweisen.
Kurztext
Waffenbehörden
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Zuständige Stelle
Waffenbehörden
Sie müssen die rote Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Kommunalaufsicht
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bevölkerungsschutz und Ordnung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-236
|
Fax:
+49 4331 202-602
E-Mail:
ordnungsamt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
127