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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen

Sie möchten als Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin in Deutschland tätig werden? Dann beachten Sie die formale Berechtigung zum Führen dieser Berufsbezeichnung.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe

Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel: +49431 988 9761  
E-Mail: gesundheitsberufe[at]shibb.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html


Öffnungszeiten:

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr


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