Familienpass beantragen
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt)
Tel:
+49 4340 409-015
E-Mail:
r.alkoudsi[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt)
Tel:
+49 4340 409-013
E-Mail:
jan-henrik.holm[at]amt-achterwehr.de