Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe online oder vor Ort bezahlen
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) oder über den Onlinedienst der obersten Fischereibehörde bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabemarken vor Beginn des Angelns oder Fischens auf den Fischereischein des Landes Schleswig-Holsteins oder auf ein ausgefülltes Nachweisblatt kleben. Der Nachweis der Fischereiabgabe aus dem Onlineverfahren muss ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat nachgewiesen werden.
In folgenden Fällen müssen Sie keine Fischereiabgabe bezahlen, da kein Fischereischein erforderlich ist: in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern. Das gilt auch für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und für Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben.
Kurztext
Oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein und Ordnungs- und Bürgerämter in Schleswig-Holstein
Zuständige Stelle
Oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein
Keine
§ 29 Landesfischereigesetz (LFischG)
§ 26 Landesfischereigesetz (LFischG)
§ 9 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)
Rechtsbehelf
Feststellungsklage gegen ausstellende Behörde
Der Urlauberfischereischein enthält bereits die Fischereiabgabe, keine gesonderte Bezahlung erforderlich.
Organisation der Fischereiverwaltung
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-121
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
09
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-555
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-122
E-Mail:
s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
09
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
m.heit[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
17
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
09
Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-555
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-122
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.benthien[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
09