Fragen zur Abwassersatzung
Die Stadt Wedel ist zur Abwasserbeseitigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz verpflichtet. Die Stadt Wedel betreibt durch Ihren Betrieb Stadtentwässerung Wedel die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser).
Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, der §§ 1, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 und der §§ 31 und 31a des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 06.01.2004 wurde nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Wedel vom 12.Oktober 2006 diese Satzung erlassen
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Verwertungsnachweis erhalten
- Zulässigkeit von Vorhaben
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-201
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Obergeschoss
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Zimmer:
31
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilungsleiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-101
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
11