Führungszeugnis beantragen
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Kurztext
Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ansprechpartner
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99410-40
|
Fax:
+49 228 410-5050
E-Mail:
poststelle[at]bfj.bund.de
Postanschrift:
53111 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Besucherdienst:
Montag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Informationen zu Änderungen der Öffnungszeiten und Sprechzeiten erfahren Sie auf der Homepage des BfJ.
Bundesamt für Justiz, Referat IV 2 - Internationale Registerangelegenheiten bei Antragstellung aus dem Ausland / Beantragung des Führungszeugnisses für das Ausland
Tel:
+49 228 994105668
Web:
www.bundesjustizamt.de/DE/Kontakt/Kontakt_node.html
Postanschrift:
53094 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr