Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Auflagen nicht erfüllt werden, widerrufen werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Eine bereits erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann von der zuständigen Behörde beim Eintreten entsprechender Tatsachen jederzeit widerrufen werden.
Gründe können sein, dass
Der Widerruf der Erlaubnis verpflichtet zum Schließen der Gaststätte.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-103
E-Mail:
u.kasper[at]amt-achterwehr.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung