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Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Für einige Gewerbe (z.B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Privatkrankenanstalten,
  • Schaustellungen von Personen,
  • Spielhallenbetrieb,
  • Pfandleihgewerbe,
  • Bewachungsgewerbe,
  • Versteigerergewerbe,
  • Makler und
  • Versicherungsvermittler.

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

 

  • §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.

Gewerbeordnung (GewO)

VwGebV

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)

Frau Ute Kasper Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-103  
E-Mail: u.kasper[at]amt-achterwehr.de


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung