Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlichen Sprengstoffbehörde.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel: 0431 220040-10   |   Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html


Hinweis zur Nutzung von Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Webseite zu gewährleisten. Alle gesetzten Cookies werden gelöscht, sobald Sie unsere Webseite verlassen. Wir verzichten auf Analyse- und Tracking-Cookies. Weitere Informationen