Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird, müssen Sie es an einer Grundschule anmelden. Auf Antrag können auch jüngere Kinder eingeschult oder schulpflichtige Kinder beurlaubt werden (Einschulung mit 7 Jahren).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.
Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger und Schulanfängerinnen auf besondere Weise ein:
Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich: Die verlässliche Grundschule garantiert allen Schülern und Schülerinnen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestens fünf Zeitstunden.
Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungs- oder offene Ganztagesangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.
Kurztext
Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule melden.
Wenn Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen wurde und Sie keinen Schulplatz mehr in einer öffentlichen Grundschule benötigen, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der privaten Grundschule.
Grundschule in Schleswig-Holstein
Allgemeine Informationen über die Grundschule
Ansprechpartner
Grundschule des Amtes Achterwehr in Bredenbek
Wakendorfer Weg 2
24796 Bredenbek
Tel:
+49 4334 188241
|
Fax:
+49 4334 188242
E-Mail:
grundschule.bredenbek[at]Schule.LandSH.de
Web:
www.bredenbek.de
Mitarbeiter (Grundschule des Amtes Achterwehr in Bredenbek)
Grundschule des Amtes Achterwehr in Felde
Dorfstraße 93
24242 Felde
Tel:
+49 4340 402561
|
Fax:
+49 4340 402563
E-Mail:
Grundschule.Felde[at]schule.landsh.de
Web:
www.grundschule-felde-mit-westensee.de/
Mitarbeiter (Grundschule des Amtes Achterwehr in Felde)
Tel:
+49 4340 402561
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
E-Mail:
poststelle[at]bimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Regenbogenschule, Grundschule des Amtes Achterwehr in Strohbrück
Mönkbergseck 27
24107 Quarnbek
Tel:
+49 4340 402744
|
Fax:
+49 4340 499427
E-Mail:
Grundschule-des-Amtes-Achterwehr.Strohbrueck[at]schule.landsh.de
Web:
www.grundschulestrohbrueck.lernnetz.de
Mitarbeiter (Regenbogenschule, Grundschule des Amtes Achterwehr in Strohbrück)