Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
In Deutschland sind diese Straftatbestände in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die §§ 299 ff. StGB einschlägig.
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern regelt § 108e StGB.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wurden die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eingeführt. Diese sind in § 299a und § 299b StGB geregelt.
Folgende Unterlagen wären hilfreich:
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
- Versteigerung anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Ansprechpartner
Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
antikorruption.landsh[at]posteo.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/antikorruptionsbeauftragte_kT/beauftragteAntikorruption.html
Postanschrift:
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Quickborn (Pinneberg)