Leistungen nach dem SGB XII
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII ist eine Leistung, die ab dem 01.01.2005 anstelle der bisherigen Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) für diejenigen gewährt wird, die nicht erwerbsfähig sind. Sozialhilfe kann als Geldleistung, sowohl als monatliche laufende Zahlung oder auch als einmalige Leistung - z.B. bei Miet- oder Stromrückständen - bewilligt werden. Es gibt sie auch als persönliche Hilfe, etwa in Form von Beratung. Jeder Mensch kann einmal in Not oder in eine Situation geraten, in der keine Versicherung, keine Krankenkasse, keine Bank, keine Arbeitsagentur oder kein Verwandter mehr helfen kann. Dann kann die Sozialhilfe einspringen und unter bestimmten Bedingungen praktische oder finanzielle Hilfe leisten. Ähnlich wie beispielsweise beim Kindergeld oder Wohngeld hat man dann einen Anspruch auf diese Leistung, die gesetzlich garantiert ist. Das gilt allerdings nur in dem Maße, soweit man sich nicht selbst helfen kann oder auch kein Anderer helfend eintritt. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wodurch und wie man in Not geraten ist. Wer kann Sozialhilfe erhalten? Leistungen können nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für erwerbsfähige Hilfebedürftige tritt die neue Sozialleistung Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Hartz IV) ein. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an das Leistungszentrum Wedel in der Hafenstraße 32. In welcher Form gibt es Sozialhilfe? Die Sozialhilfe setzt sich zusammen aus der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistung deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschaliert ab. Bei Bedarf muss somit künftig ein Teil der monatlichen Leistungen für eine größere Anschaffung angespart werden. Einmalige Leistungen werden im Einzelfall nur noch gewährt für Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten sowie die Miete von therapeutischen Geräten. Wie kann ich in Wedel Sozialhilfe beantragen? Am besten ist es, wenn Sie uns persönlich aufsuchen. Zur ersten Vorsprache ist es ausreichend, wenn Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen. Der erste Weg führt Sie dann in die Infothek. Dort erhalten Sie die Antragsunterlagen und weiterführende Informationen. Zugleich werden Sie informiert, welche Unterlagen für die Beurteilung Ihrer Notlage hier notwendig sind. Wenn Sie möchten, kann auch in der Infothek ein späterer Gesprächstermin mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter vereinbart werden, der den Sachverhalts beurteilen und prüfen wird. Während dieses Gesprächstermins besteht dann ausreichend Gelegenheit, Ihre spezifische Problemlage zu erörtern und Lösungswege aufzuzeigen. Notwendige Unterlagen: Die folgenden Unterlagen werden grundsätzlich benötigt, soweit sie vorhanden sind. Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden: Personalausweis Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe Nachweis über die aktuellen Heizkosten Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung etc.) sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit, Wohngeld, Rente, Kindergeld, Unterhalt u.s.w.) Sparbücher Bausparverträge Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen vollständige Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate Rechtliche Grundlagen: Sozialgesetzbuch XII Für ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin vereinbaren Sie bitte möglichst vorab telefonisch einen Termin. Öffnungszeiten des Fachdienstes Soziales: Mo: 8.30 - 13.00 Uhr Di: 8.30 - 13.00 Uhr Do: 15.00 - 19.00 Uhr Fr: 8.30 - 13.00 Uhr
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