Ratenzahlung
Forderungsmanagment
Quelle der Inhalte:
Gemeinde Oststeinbek
Die Ratenzahlung / Teilzahlung ist verbunden mit einer Stundung, die die Gewährung eines Zahlungsaufschubes für eine Forderung oder Teilforderung voraussetzt.
Die Voraussetzungen sind in der gültigen Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Zur Prüfung einer Ratenzahlung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche
Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)
Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stund, Niederschlagung und Erlass der Gmeiende Oststeinbek geregelt.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Amtskasse
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-211
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
l.meyer[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
2