Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Informationen zu anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland steigt beständig an und hat seit einigen Jahren die Drei-Millionen-Grenze überschritten. In Schleswig-Holstein gelten annähernd 100.000 Haushalte als überschuldet. Das heißt, dass in unserem Bundesland über 200.000 Menschen ihren laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Die Ursachen der Überschuldung sind vielfältig: Arbeitsplatzverlust, Trennung, Scheidung, Krankheit oder der Wegfall eines Zweiteinkommens können Verschuldung auslösen. Eine mangelnde Finanzkompetenz sowie die Überschätzung der eigenen finanziellen Möglichkeiten führen nicht selten in eine finanzielle Notlage, die ohne professionelle Hilfe nicht zu bewältigen ist.
Die Folgen der Überschuldung sind für Betroffene verheerend: wirtschaftliche und soziale Not sowie die Beeinträchtigung der physischen und psychischen Befindlichkeit. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.
Dieses sind Schuldnerberatungsstellen, die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) als geeignete Stelle anerkannt sind. Diese Beratungsstellen erfüllen hohe Qualitätsmerkmale und bieten Ihnen die Gewähr für eine unabhängige und qualifizierte Beratung. Nur diese Schuldnerberatungsstellen sind berechtigt, gegebenenfalls die erforderliche Bescheinigung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahren auszustellen.
An eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Diese finden Sie im Internet oder mit Hilfe der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung unter der Telefonnummer 04331 593 248.
Schuldnerberatung Schleswig-Holstein
Nehmen Sie so früh wie möglich zu der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle Kontakt auf.
Die Verbraucherinsolvenzberatung in den anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos. Lediglich die Erstattung von geringen Kosten für tatsächlich entstandene Auslagen (zum Beispiel für Kopien oder Porto) darf von Ihnen verlangt werden.
Ob und in welcher Höhe ein Beitrag für die allgemeine Schuldnerberatung von Ihnen zu entrichten ist, hängt von den Regelungen der kreisfreien Stadt/des Kreises ab, in der/dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Schuldnerberatungsstelle.
Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung Schleswig-Holstein.
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Koordinierungsstelle Schuldnerberatungsstelle
Info-Broschüre "Schulden (ent)fesseln"
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja