Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Hauptamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
Tel:
+49 4340 409-001
E-Mail:
a.kock[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
Tel:
+49 4340 409-002
E-Mail:
m.reiser[at]amt-achterwehr.de
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Zimmer:
23