Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte wiederbestellt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, wenn
An die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.
Da unterschiedliche Fristen zu beachten sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
In der Regel wird eine Gebühr von 125,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Dem Antrag sind unter anderem beizufügen:
Je nach beabsichtigter Tätigkeit (zum Beispiel selbstständige Tätigkeit, Tätigkeit als Angestellter oder freier Mitarbeiter bei einer Person oder Vereinigung) müssen unterschiedliche Nachweisunterlagen erbracht werden.
Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
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Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
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+49 431 5 70 49-0
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Fax:
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