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Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen): Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen

Wer ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen möchte, muss eine entsprechende Fachkundeprüfung nachweisen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.

Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine

  • Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

oder durch folgende Bildungsabschlüsse:

  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.

Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

 

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.

 

Prüfungszeugnis.

 

§ 6 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

§ 6 PBZugV

 

Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.

 

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30