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Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen

Wer eine Tankstelle errichten, betreiben oder Änderungen an ihr vornehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel: 0431 220040-10   |   Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html


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