Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen. Eine besondere Schwerpunktsetzung liegt dabei auf den schwachen Verkehrsteilnehmern, also Fußgängerinnen/Fußgängern, Radfahrerinnen/Radfahrern und Seniorinnen/Senioren. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Vermittlung von normgerechtem Verhalten gelegt.
Ziele polizeilicher Verkehrsaufklärung/-erziehung sind:
Die schulische Verkehrserziehung erfolgt durch die Polizeiverkehrslehrer/innen, Handpuppenbühnen und Sympathiefiguren der Landespolizei Schleswig-Holstein. Dies geschieht überwiegend in Kooperation mit der Schule und den Kindertagesstätten.
In der Schule gliedert sich der Stoff je nach Klassenstufe für den Polizeiverkehrslehrer wie folgt:
Im außerschulischen Bereich kommen je nach Teilnehmerkreis folgende Veranstaltungen in Frage:
Während einerseits die Beachtung von Verkehrsregeln gerade für die Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer/innen von existentieller Bedeutung ist, müssen andererseits die übrigen Verkehrsteilnehmer/innen zu rücksichtsvollem und defensivem Verhalten gegenüber den Schwächeren angehalten werden. Bei allen Zielgruppen besteht in diesem Zusammenhang über die reine Vermittlung von Kenntnissen hinaus die Notwendigkeit, den Sinn und Zweck der gewünschten Regelbefolgung zu verstehen.
An die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Keine
Mit Hilfe von Schulwegplänen, die in Zusammenarbeit von Schule und Polizeiverkehrslehrern/innen erstellt werden, soll die Schulwegsicherheit erhöht werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und der Verkehrswacht Schleswig-Holstein.
Die Arbeit der Polizeiverkehrslehrer
Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel:
+49 431 160-0
|
Fax:
+49 431 160-5123
E-Mail:
STK.Kiel.LPA[at]polizei.landsh.de