Vormundschaft
Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.
Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).
Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-250
|
Fax:
+49 4331 202-261
E-Mail:
susanne.buecker[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
222
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-336
|
Fax:
+49 4331 202-261
E-Mail:
birgit.hansen[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
220
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-461
|
Fax:
+49 4331 202-261
E-Mail:
frank.neumann[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
220 a
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-1253
|
Fax:
+49 4331 202-261
E-Mail:
armin.pflug[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
221
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-7034
|
Fax:
+49 4331 202-261
E-Mail:
uh-uvk[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
220a