Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie dies zur Berechnung der Abgabe jährlich mitteilen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie gegebenenfalls eine Abgabe bezahlen. Der Betrag wird anhand der entnommenen Wassermenge und der Verwendung (Entnahmezwecke) des Wassers und den Entnahmeorten bemessen.
Hierzu müssen Sie jährlich eine Erklärung abgeben, damit der Betrag der Abgabe berechnet werden kann.
Entnahmezwecke sind beispielsweise:
Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:
Im Grundwasser:
In oberirdischen Gewässern:
Kurztext
An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.
Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe online abgeben wollen:
Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe schriftlich abgeben wollen:
Voraussetzungen
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Abgabeerklärung bis zum 1. März einreichen.
Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres.
Die Aufforderung zur Zahlung der Wasserabgabe erfolgt nur, wenn die errechnete Abgabe 200 EUR pro Kalenderjahr überschreitet.
Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)
Für Wasserversorgungsunternehmen gegebenenfalls zusätzlich:
Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde. Bei den abgabepflichtigen Wasserentnahmen handelt es sich um zulassungspflichtige Gewässerbenutzungen.
Wenn Sie Wasser ohne die erforderliche Zulassung entnehmen, müssen Sie trotzdem eine Abgabe bezahlen.
Wenn Sie die Mitteilung unvollständig oder zu spät einreichen, wird die untere Wasserbehörde die Wasserentnahme nach vorheriger Fristsetzung schätzen und die Abgabe entsprechend festsetzen.
Grundwassernutzung und Trinkwasserversorgung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr