Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden. Den Antrag auf Wiederzulassung können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. Mit der erneuten Anmeldung wird das Kraftfahrzeug wieder auf Sie zugelassen. Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.
Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen
Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich
Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Kurztext
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Kreises oder kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters.
Sie können den Antrag auf Wiederzulassung auch über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde stellen, wenn Sie bei Abmeldung die letzte Halterin oder der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sind und noch dieselbe Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist.
Voraussetzungen dafür sind außerdem
Hinweis: Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Zusätzlich bei Beantragung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-651
|
Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
64.5
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-650
|
Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
64.5
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-656
|
Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
64.8
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
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Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
64.4
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-647
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Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
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Zimmer:
64.4
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
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+49 4331 202-677
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Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
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Zimmer:
64.3
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24161 Altenholz
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E-Mail:
zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Öffnungszeiten:
Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
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Fax:
+49 4351 66676-29
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zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
Tel:
+49 4351 66676-13
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Fax:
+49 4351 66676-29
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zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
2
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
Tel:
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Fax:
+49 4351 66676-29
E-Mail:
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
4
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
Tel:
+49 4351 66676-10
|
Fax:
+49 4351 66676-29
E-Mail:
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
3
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
Tel:
+49 4351 66676-14
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Fax:
+49 4351 66676-29
E-Mail:
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
1
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel:
+49 4871 36-5312
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Fax:
+49 4871 36-536
E-Mail:
zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
Web:
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Postanschrift:
Postfach
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24758
Rendsburg
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Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr