Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.
Kurztext
Voraussetzungen
Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Enteignung eines Grundstücks
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-111
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
15
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-112
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
14
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-114
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
sebastian.thoms[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-111
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-112
E-Mail:
r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-114
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
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0431 383-2754
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