Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
Ihr Krankenhaus erhält eine Zulassung, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen wird. Die Aufnahme können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Zugelassene Krankenhäuser sind alle in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommenen Krankenhäuser. Krankenhausbehandlungen können nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur zugelassene Krankenhäuser Anspruch auf finanzielle Förderung und Investitionen durch das Land.
Die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.
Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Die Versorgungsentscheidung lässt sich in zwei Entscheidungsstufen unterteilen:
Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.
Nachdem die zuständigen Landesbehörden den Krankenhausplan aufgestellt haben, treffen sie die Feststellungsentscheidungen. Die Landesbehörden entscheiden über die Aufnahme, Nichtaufnahme oder auch die Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in beziehungsweise aus dem Krankenhausplan.
Kurztext
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Keine
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
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