Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Kurztext
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist i.d.R.
bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
gegebenenfalls weitere Unterlagen, z.B.:
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
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Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
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Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-651
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Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
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Zimmer:
343
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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+49 4331 202-205
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3. OG
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Zimmer:
343
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Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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+49 4331 202-656
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3. OG
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Zimmer:
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
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24161 Altenholz
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+49 431 320979-22
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Mo., Do.
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Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
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Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
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+49 4351 66676-0
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Fax:
+49 4351 66676-29
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zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
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Rendsburger Straße 109
24340
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Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
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Fachdienst
Tel:
+49 4351 66676-14
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Fax:
+49 4351 66676-29
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4
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
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+49 4351 66676-12
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Fax:
+49 4351 66676-29
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Zimmer:
2
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
Tel:
+49 4351 66676-10
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Fax:
+49 4351 66676-29
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zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
3
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
Tel:
+49 4351 66676-14
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Fax:
+49 4351 66676-29
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24594 Hohenwestedt
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Fax:
+49 4871 36-536
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Postfach
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24758
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
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