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Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24107 Quarnbek

Sie haben im Ausland einen Abschluss zum Fachzahnarzt erworben und wollen in Schleswig-Holstein als Fachzahnarzt arbeiten? Dann müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Fachzahnarztbezeichnung stellen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Westring 496
24114 Kiel
Tel: +49 431 26 09 26-0   |   Fax: +49 431 26 09 26-15
E-Mail: central[at]zaek-sh.de
Web: www.zaek-sh.de


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