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Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen

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24107 Quarnbek

Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0  
E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel


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