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Bauvoranfrage stellen

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24109 Melsdorf

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.

Kurztext

• Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung
• Vorbescheid ist rechtlich verbindlich
• Vorbescheid ist drei Jahre gültig

 

Regionale Hinweise

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist, mit Ausnahme der Städte Rendsburg und Eckernförde der Landrat als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

 

Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.

Anlage 1 Nr. 2 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)

 

Regionale Hinweise

Die Gebühren für einen Bauvorbescheid bemessen sich nach der Baugebührenverordnung und der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Sie werden nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten) ermittelt und betragen mindestens 100,00 EUR. Die Gebühren werden zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet, wenn während der Geltungsdauer des Bauvorbescheides die Baugenehmigung beantragt wird.

 

  • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:

    • Beschreibung des Vorhabens
    • Lageplan
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage

Formulare und Anträge Bauen

 

Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau Striezel Icon Vcard

Stv. Abteilungsleiterin
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-102   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: f.striezel[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 12  


Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Beate Bednarski Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331/202-483   |   Fax: +49 4331/202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 425  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Renate Bednarski-Wolf Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: + 49 4331 202-681   |   Fax: + 49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 429  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Dirk Clasen Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-136   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 431  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Hans-Georg Götz Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-189   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 428  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Britta Heitmann Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-267   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 432  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr André Mundt Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Tel: +49 4331 202-485   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 427