Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
Wer Luftfahrer / Luftfahrerinnen ausbilden möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Zugangsvoraussetzungen gem. EASA Teil-FCL.915.FI:
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
An das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
35,00 Euro bis 380,00 Euro.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nebst Nachweisen der Erfüllung der Voraussetzungen.
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
38144 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-115
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Fax:
+49 531 2355-710
Web:
www.lba.de