Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
Im Katastrophenfall kooperieren Bund und Länder, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Trotz der hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in Deutschland haben Staat und Betreiber Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Diese Maßnahmen begründen sich darauf, dass ein Unfall mit der Freisetzung radioaktiver Stoffe nie mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:
Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:
Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.
Regionale Hinweise
Da sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht in unmittelbarer Umgebung von Kernkraftwerken befindet, hat die Untere Katastrophenschutzbehörde des Kreises (hier Fachdienst 1.2 - IT-Management und Feuerwehrwesen) nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Nr. 5 a Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) einen allgemeinen Katastrophenschutzplan aufzustellen, der u. a. auch Regelungen bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen berücksichtigt.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des
BMU - Atomenergie, Strahlenschutz
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Bevölkerungsschutz
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja