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Die Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24259 Westensee

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein



Ansprechpartner

GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH

Havelstraße 7
24539 Neumünster
Tel: +494321 9994-0   |   Fax: +494321 9994-44
E-Mail: info[at]goes-sh.de
Web: www.goes-sh.de


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