Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24259 Westensee

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchte, benötigt einen Befähigungsschein.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein



Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel: 0431 220040-10   |   Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html


Hinweis zur Nutzung von Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Webseite zu gewährleisten. Alle gesetzten Cookies werden gelöscht, sobald Sie unsere Webseite verlassen. Wir verzichten auf Analyse- und Tracking-Cookies. Weitere Informationen