Abberufung von verantwortliche Personen im Bergbau anzeigen
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte verantwortliche Personen für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.
Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Kurztext
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)
Sie können die Abberufung verantwortlicher Personen online über die Plattform BergPass oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Abberufung online anzeigen:
Abberufung schriftlich anzeigen:
Weitere Verfahrensschritte:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.
Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder Sie eine weitere verantwortliche Person bestellen, müssen Sie dies mitteilen.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de