Änderung der Stellung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen
Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Bergbaubetrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte verantwortliche Personen für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.
Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.
Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Betrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben. Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.
Kurztext
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)
Sie können die Änderung der Stellung der verantwortlichen Personen in Ihrem Betrieb online über die Plattform BergPass oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Anzeige online einreichen:
Anzeige schriftlich einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Hinweis: In Ausnahmefällen kann die Anzeige über die neue Position auch mündlich erfolgen, muss dann aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter besteht oder Gefahren für bedeutende Sachgüter bestehen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.
Auch wenn Sie eine verantwortliche Person im Betrieb bestellen oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de