Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) ändern lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Haben Sie bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück, können Sie diese ändern lassen.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie Sie Gehwegüberfahrt ändern dürfen.
Kurztext
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können mit den Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Sie tragen die Kosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.
Ansprechpartner
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
0431 3830
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Fax:
0431 383-2754
E-Mail:
gst[at]lbv-sh.landsh.de