Änderungen an deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen
Wenn Sie handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen vornehmen möchten, müssen Sie diese melden und beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Als deutsches Luftfahrtunternehmen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen in Ihrem Unternehmen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden und beantragen.
Sie können folgende handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen:
Die Änderungen müssen Sie, je nach Anliegen, durch geeignete Unterlagen nachweisen und bestätigen. Für den Antrag müssen Sie Mitglied des Unternehmens sein. Für die Änderung an Ihrem Luftfahrtunternehmen können Kosten entstehen.
Nach Prüfung der mitgeteilten Änderung, erhalten Sie vom LBA
Kurztext
Sie können die Änderung eines deutschen Luftfahrtunternehmens online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post, E-Mail oder Fax:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Allgemein:
bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen:
bei einer Namensänderung:
bei Änderungen in der Geschäftsführung:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln diese Unterlagen können Sie nachliefern.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-0
|
Fax:
+49 531 2355-9099
E-Mail:
poststelle[at]lba.de
Web:
www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 3115
|
Fax:
+49 531 3199
E-Mail:
aoc[at]lba.de
Web:
www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Genehmigungen/GenehmigungLU.html