Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration melden
Sie sind eine anerkannte Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen, aber Ihre Voraussetzungen zur Anerkennung ändern sich? Dann müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Um als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ändern sich diese Voraussetzungen bei Ihnen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unverzüglich mitteilen. Dazu zählen insbesondere die folgenden Änderungen:
Das BfS prüft, ob Ihre Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Falls erforderlich, kann das BfS weitere Nachweise von Ihnen verlangen.
Nach der Prüfung Ihrer Änderungen erhalten Sie vom BfS einen Änderungsbescheid oder ein Bestätigungsschreiben.
Bewertet das BfS Messgeräte und Verfahren im Anerkennungsverfahren für nicht geeignet, dürfen Sie diese nicht für Messungen bereitstellen oder anwenden.
Kurztext
Änderungen können Sie dem BfS online melden.
Online-Antrag:
Nach Eingang Ihres Antrages prüft das BfS Ihre Angaben.
Das BfS aktualisiert gegebenenfalls die auf seiner Internetseite veröffentlichten Informationen zur anerkannten Stelle.
Wenn Sie bereits verwendete Messgeräte ändern oder ergänzen, erhalten Sie nach der Prüfung durch das BfS ein Bestätigungsschreiben.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Als anerkannte Stelle müssen Sie dem BfS Änderungen unverzüglich mitteilen.
Wenn Sie andere Messgeräte verwenden als in den Antragsunterlagen aufgeführt:
Nachweise sind beispielsweise beschriebene Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen.
Wenn das für die Messung verantwortliche Personal wechselt:
Für alle anderen Fälle gilt: Im Falle weiterer Änderungen benennt das BfS nach Rücksprache die erforderlichen Nachweise.
§ 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Rechtsbehelf
Wenn Sie den Namen oder die Rechtsform Ihrer Organisation ändern:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Tel:
+49 30 18333-0
|
Fax:
+49 30 18333-1885
E-Mail:
ePost[at]bfs.de
Web:
www.bfs.de
Postanschrift:
38201 Salzgitter
Bundesamt für Strahlenschutz – Fachgebiet UR1 Radonmetrologie
Köpenicker Allee 120-130
10318 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 18333-0
E-Mail:
anerkennung-radon[at]bfs.de
Web:
www.bfs.de/