Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden
Bei Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich etwas geändert? Dies müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie müssen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informieren, wenn sich Ihr Unternehmen oder Ihre selbständige Tätigkeit in diesen Gesichtspunkten ändert:
Änderungen dieser Art können die Unternehmerpflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen.
Die Meldepflicht gegenüber der SVLFG gilt für Unternehmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen:
Kurztext
Sie können eine Änderung formlos per Post, E-Mail, Telefon, Fax oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden:
Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:
Voraussetzungen
In Ihrem Unternehmen oder bei ihrer selbständigen Tätigkeit in der Landwirtschaft im Forst oder im Gartenbau gibt es oder gab es Änderungen, die
oder:
Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.
Je nach Art der Änderung:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
E-Mail:
poststelle[at]svlfg.de
Öffnungszeiten:
Anrufzeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Tel:
+49 561 785-0
E-Mail:
poststelle[at]svlfg.de
Web:
www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns
Öffnungszeiten:
Anrufzeiten
Montag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstraße 70-72
34131
Tel:
+49 561 785-0
|
Fax:
+49 561 785219006
E-Mail:
poststelle[at]svlfg.de
Web:
www.svlfg.de/
Postanschrift:
34105
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung