Änderungen im Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Dry-Lease-In, Dry-Lease-Out, Aufsichtsübertragung, Sondergenehmigungen) beantragen.
Wenn Sie Ihre Betriebsgenehmigung und das Luftverkehrsbetriebszeugnis (AOC) ändern möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Zu den Änderungen zählen die Einflottung und Abmeldung von Luftfahrzeugen, Aufsichtsübertragungen und Sondergenehmigungen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Änderungen der Betriebsgenehmigung und des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate, AOC) zu beantragen.
Folgende Änderungen können Sie vornehmen:
Einflottung oder Dry-Lease-In
Bei der Einflottung wird ein Luftfahrzeug in die Betriebsgenehmigung und das AOC des Luftfahrtunternehmens eingetragen.
Ein Dry-Lease-In ist die Anmietung eines Luftfahrzeugs ohne Besatzung, wobei das Luftfahrzeug unter dem AOC des mietenden Unternehmens betrieben wird.
Einflottung und Dry-Lease-In von nicht in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen können Sie nur dann beantragen, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit den Herkunftsländern ein Abkommen nach den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organisation, ICAO) vereinbart hat.
Abmeldungen oder Dry-Lease-Out
Bei der Abmeldung wird ein Luftfahrzeug aus dem AOC des Luftfahrtunternehmens ausgetragen.
Dry-Lease-Out ist die Vermietung eines Luftfahrzeugs ohne Besatzung. Das Luftfahrzeug wird in eine andere Betriebsgenehmigung und ein anderes AOC übergeben.
Ein Dry-Lease-Out mit Aufsichtsübertragung ist nur in Länder möglich, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen nach den Regeln der ICAO geschlossen hat.
Sondergenehmigung
Sie können eine Sondergenehmigung für unter anderem folgende Sachverhalte beantragen:
Sondergenehmigungen für Luftfahrzeuge werden durch die zuständigen Fachreferate als Genehmigungsbescheid freigegeben und hiernach im AOC eingetragen.
Sonstige Änderungen
Sie haben die Möglichkeit, auch sonstige Anliegen zu melden, die mit Änderungen im AOC zusammenhängen.
Kurztext
Sie können Erweiterungen der Betriebsgenehmigung und des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses oder ein Dry-Lease-Out mit und ohne Aufsichtsübertragung sowie die Änderungen oder Erweiterungen von Sondergenehmigungen online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post oder Fax:
Voraussetzungen
Änderungen im AOC können Sie nur als deutsches Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung beantragen. Nur ein Dry-Lease-Out zur Aufsichtsübertragung können Sie auch als autorisierte Privatperson beantragen.
für einen Dry-Lease-In:
für einen Dry-Lease-Out
für einen Dry-Lease-Out mit Aufsichtsübertragung:
für eine Sondergenehmigung:
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
bei einem Dry-Lease-In eines in Deutschland registrierten Luftfahrzeugs:
bei einem Dry-Lease-In eines ausländisch registrierten Luftfahrzeugs:
bei einem Dry-Lease-Out ohne Aufsichtsübertragung:
bei einem Dry-Lease-Out mit Aufsichtsübertragung:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln diese Unterlagen können Sie nachliefern.
Artikel 3 Absatz 1 Verordnung (EG) Nummer 1008/2008
Artikel 6 Absatz 2 Verordnung (EG) Nummer 1008/2008
Artikel 13 Verordnung (EG) Nummer 1008/2008
§20 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-0
|
Fax:
+49 531 2355-9099
E-Mail:
poststelle[at]lba.de
Web:
www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 3115
|
Fax:
+49 531 3199
E-Mail:
aoc[at]lba.de
Web:
www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Genehmigungen/GenehmigungLU.html