Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Der Betrieb von Alten-/Pflegeheimen muss bei der Heimaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) entsprechend dem Sozialgesetzbuch sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
Wenn Sie ein Altenheim / Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
Die Anzeige soll spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes erfolgen.
Es fallen Gebühren von 30,00 Euro je zugelassenem Heimplatz (mindestens jedoch 300,00 Euro) gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) an.
Notwendige Unterlagen zur Anzeige des Betriebs besonderer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sind in § 13 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-243
|
Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
sozialpsychiatrischer-dienst[at]kreis-rd.de
Web:
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Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie im Krisen- bzw. psychiatrischen Notfall einen Mitarbeitenden über die Rettungsleitstelle in Kiel. +49 (0) 431 19222
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-1263
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Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
heimaufsicht[at]kreis-rd.de
|
Zimmer:
121