Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.
Wenn Sie also Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen Sie vor der Ausfuhr
Mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.
Sie müssen ein oder mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragen, wenn sich
Die VAZ dienen als Grundlage für das PGZ, das Sie beim zuständigen amtlichen Pflanzengesundheitsdienst im Bundesland beantragten können.
Mit beiden genannten Dokumenten wird Ihnen bei erfolgreicher Inspektion bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.
Kurztext
An die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis beziehunsgweise Vorausfuhrzeugnis oder Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen.
Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung möglichst 2-3 Tage vor dem Versand der Sendung.
Pflanzengesundheitszeugnis 30.- Euro; Fahrtkostenpauschale und Personalkosten bei der phytosanitären Inspektion einer Sendung.
Folgende Angaben benötigen Sie für das Online-Formular:
Online-Dienst vorhanden: Ja
Eine Antragstellung ist online über PGZ-Online möglich. Vordrucke sind aber auch bei der der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LK SH) erhältlich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Export von Pflanzen und Produkten pflanzlichen Ursprungs
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Lärmschutz: Benutzung von Geräten und Maschinen - Ausnahmen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Telemedien
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 9453-0
|
Fax:
+49 4331 9453-199
E-Mail:
lksh[at]lksh.de
Web:
www.lksh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr