Amtsärztliche Untersuchung
Amtsärztinnen / Amtsärzte sind Ärztinnen / Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Kreise und kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst (Öffentlichen Gesundheitsdienst) einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Schleswig-Holstein alle Ärztinnen/Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher hingegen bezeichnete man üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin/Amtsarzt.)
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist unter anderem, dass sich Amtsärztinnen/Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen.
Amtsärztinnen/Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
An Ihren Kreis oder ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Es können Gebühren gemäß Gebührensatzung der Kreise und kreisfreien Städte beziehungsweise gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständiege Stelle.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (MJG).
Öffentliche Gesundheitsdienste - Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331/202-873
|
Fax:
+49 4331/202-565
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
23