Anerkennung als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Sie möchten als Landschaftsarchitekt/in in Schleswig-Holstein tätig sein? Dann müssen Sie vor Eintragung in die Architektenliste die Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschluss beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Schleswig-Holstein prüft und entscheidet über Ihre Eintragung in die Architektenliste.
Kurztext
Wer in Schleswig-Holstein als Landschaftsarchitekt/in tätig sein möchte, der muss die Eintragung in die Architektenliste beantragen. Vorab ist eine Anerkennung durch die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erforderlich.
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Den Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschlusses in Landschaftarchitektur kann gestellt werden, wenn Sie
Welche Fristen muss ich beachten?
Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.
Die Gebühr richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Hinweise:
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetpräsenz der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Antrag auf Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste Schleswig-Holstein
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel:
+49 431 57065-0
|
Fax:
+49 431 57065-25
E-Mail:
info[at]aik-sh.de
Web:
www.aik-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
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Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr