Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
Überblick über die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise:
An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG).
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- städtebauliche Satzungen
Ansprechpartner
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel:
+49 431 57065-0
|
Fax:
+49 431 57065-25
E-Mail:
info[at]aik-sh.de
Web:
www.aik-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr