BAföG für ein Studium beantragen
Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie neben der finanziellen Bedürftigkeit weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen.
Wenn Sie studieren, erhalten Sie die Förderung zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss. Das heiÃt, Sie müssen in der Regel nach dem Studium nur die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Sie müssen auf das Darlehen grundsätzlich keine Zinsen bezahlen (â³zinsloses Darlehenâ). Der maximale Rückzahlungsbetrag liegt unabhängig davon, wie hoch die gesamte Förderung war, in der Regel bei 10.010 EUR. Das entspricht 77 Monatsraten zu je 130 EUR ab Beginn der Rückzahlung. Für den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Mit der Rückzahlung beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, die im Regelfall der Regelstudienzeit entspricht. Sofern Sie nicht genug verdienen, um die Rückzahlung Ihres Darlehens aufzunehmen, können Sie beim Bundesverwaltungsamt einen Zahlungsaufschub beantragen.
Wenn Sie studieren, setzt sich Ihr monatlicher Bedarf aus verschiedenen Teilen zusammen:
Innerhalb der Europäischen Union (EU) und in der Schweiz kann Ihr Studium von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden. Bei Auslandsaufenthalten auÃerhalb der EU gibt es bis zu einem Jahr lang BAföG; in besonderen Ausnahmefällen bis zu 2,5 Jahre. Ihr Auslandsaufenthalt muss innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und in einem Land absolviert werden, soweit nicht der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.
Auch Ihr Pflichtpraktikum im Ausland kann mit BAföG gefördert werden. Hierfür muss Ihr Praktikum, wenn es auÃerhalb der EU absolviert wird, mindestens 12 Wochen dauern.
Für ein Auslandssemester oder -jahr oder ein Praktikum im Ausland können Sie Zuschläge zu den Reisekosten, den Studiengebühren sowie der Auslandskrankenversicherung beantragen. Bei Auslandsaufenthalten auÃerhalb der EU oder Schweiz erhalten Sie zudem ein Kaufkraftausgleich. Sie müssen Zuschläge für nachweisbar notwendige Studiengebühren im Ausland nicht zurückzahlen.
Folgende Beträge werden angerechnet, das heiÃt, sie verringern Ihren BAföG-Bedarf:
Hinweis: Wenn Ihre Eltern oder Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner oder Ihre Lebensgefährtin oder Ihren Lebensgefährten aktuell deutlich weniger verdienen als im vorletzten Jahr vor Bewilligung, können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen. Darüber hinaus kann es weitere zusätzliche Freibeträge geben, zum Beispiel für weitere Kinder oder andere nach dem Zivilrecht Unterhaltsberechtigte Ihrer Eltern oder Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Elternunabhängiges BAföG:
Das Einkommen Ihrer Eltern wird nicht herangezogen, wenn Sie
Hinweis: Ausgangspunkt für die Einkommensberechnung ist grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte. Im Ausbildungsförderungsrecht ist das für angestellte Personen das Bruttoeinkommen abzüglich der
Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.
Sie müssen dem Amt für Ausbildung jede Ãnderung der wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse unverzüglich schriftlich mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sich Ihr Einkommen ändert, Sie die Ausbildung wechseln, abbrechen, beenden oder wenn Ihre Geschwister das tun.
Es gibt eine Förderungshöchstdauer. Sie können BAföG bis zum Ende der Regelstudienzeit oder einer vergleichbaren Festsetzung erhalten. Ihr BAföG kann danach ohne Angabe von Gründen einmalig, also im Bachelor oder im Master, um ein Semester verlängert werden. Das ist das sogenannte Flexibilitätssemester. Daneben gibt es weitere Verlängerungsmöglichkeiten. Beispielsweise, wenn Sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben, weil Sie
Eine Verlängerung wegen der genannten Gründe ist vor oder nach einem Flexibilitätssemester möglich. Wenn Sie zuvor bereits eine Verlängerung wegen des Nichtbestehens der Abschlussprüfung bekommen haben, können Sie im Anschluss daran kein Flexibilitätssemester mehr erhalten.
Hinweis: Wenn Ihnen eine Verlängerung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren zusteht, erhalten Sie während der insoweit als angemessen geltenden Verlängerungszeit Vollzuschussförderung ohne Darlehensanteil. Daher kann es sinnvoll sein, zunächst diese Verlängerungsmöglichkeit anstatt oder vor der Inanspruchnahme eines Flexibilitätssemesters zu nutzen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem BAföG-Amt beraten.
Wenn Sie ein Studium aufgeben und ein anderes Studium anfangen (â³Studiengangwechselâ), kann Ihr neues Studium nur gefördert werden, wenn
Der Wechsel aus unabweisbarem Grund wird auch nach dem 4. Fachsemester noch anerkannt.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einem Studium befinden, das nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihre Studienordnung vorschreibt, die Sie also machen müssen, um das Studium abzuschlieÃen. Pflichtpraktika, die auÃerhalb der EU absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 12 Wochen dauern. Pflichtpraktika innerhalb der EU-Mitgliedstaaten können auch gefördert werden, wenn sie kürzer als 12 Wochen sind.
Kurztext
Wenn Sie BAföG für Ihr Studium online beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid per Post mitgeteilt.
Voraussetzungen
Sie können BAföG erhalten, wenn
Praktikum:
Sie erhalten BAföG für das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Praktika außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU können auch kürzere Pflichtpraktika gefördert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Sie müssen jede Änderung der wirtschaftlichen Lage von Ihnen oder Ihrer Familie sofort schriftlich mitteilen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt folgende Hinweise:
Ansprechpartner
Studentenwerk Schleswig-Holstein - Amt für Ausbildungsförderung
Faulstraße 17
24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. geschlossen
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Studentenwerk Schleswig-Holstein - Amt für Ausbildungsförderung
Eckernförder Landstraße 65
24941 Flensburg
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. geschlossen
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr