Bargeld und bestimmte andere Mittel bei Grenzübertritt anmelden
Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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